Vertragswerke

Teilungserklärung

Auch die Teilungserklärung, also die notariell beurkundete Aufteilung einer Immobilie in Wohn- und Teileigentum, ist nahezu vollumfänglich durch das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt.

Die Teilungserklärung besteht regelmässig aus dem Hauptteil (die eigentliche Teilungserklärung) und verschiedenen Anlagen. Hierzu zählen unter anderem die Teilungsaufstellung, die verbindliche Baubeschreibung, die Gemeinschaftsordnung sowie auch alle Grundrisse, Ansichten und der Lageplan.

Die Teilungserklärung mit allen erforderlichen Anlagen erstellt der Verkäufer. Sie basiert auf der so genannten Abgeschlossenheitsbescheinigung, welche durch die jeweilige Bauaufsichtsbehörde ausgestellt wird. Auch die Teilungserklärung muss durch die TannCAPITAL AG, als Verkäufer, vor einem Notar beurkundet werden.

Auch die Teilungserklärung erhalten Sie bei der TannCAPITAL AG zusammen mit dem Kaufvertragsentwurf bereits mindestens 14 Tage vor einem Beurkundungstermin. Ein beglaubigtes Original der Teilungserklärung liegt während der Beurkundung vor.